1. Hohlhörner. (Cavicornia.)
Der Beſitz von Hörnern, d. h. Hautgebilden, welche knöcherne Fortfätze der Stirnbeine, die ſogenannten Stirnzapfen ſcheidenartig überziehen, (mit einer einzigen Ausnahme) nie verzweigt ſind und nie abgeworfen werden, und meiſtens beiden Geſchlechtern zukommen, bildet das Hauptmerkmal dieſer Familie. Das Gebiß hat die Formel i$\frac{0}{3}$, c$\frac{0}{1}$, m$\frac{6}{6}$. (Fig. 81.) Der Mangel der Schneidezähne im Oberkiefer, und der Umſtand, daß die unteren Eckzähne den Schneidezähnen ganz ähnlich geſtaltet ſind, dicht an ſie heranrücken und durch eine weite Lücke von den Mahlzähnen getrennt ſind, ſind beachtenswerth
Auf ſehr natürliche Weise zerfällt dieſe Familie in 3 Gruppen.