Tintenfass

Rede und Schreibe

Alter Schriftsteller
  1. Abschließend möchte ich noch anführen, daß ich den genannten Wolfram N. sehr wenig kenne und mit ihm erstmals in Verbindung kam, als er mich schlug.
    Aussage
  2. Als angeblichen Intelligenztest fragten sie mich dann, ob ich Beethoven kenne. Natürlich habe ich nein gesagt. Und wenn auch - einen Kumpel würde ich nie verraten.
    Aussage
  3. Als früherer Hufschmied habe ich bei Verabreichung einer Ohrfeige nicht das entsprechende Gefühl.
    Aussage
  4. Als ich das zweite Kind zur Welt brachte, sagte Alfred nur zu mir: "Das ist eine Bescherung, das ist eine Bescherung." Aber um meine Hand hat er wieder nicht angehalten.
    Aussage
  5. An der Kreuzung hatte ich einen unvorhergesehenen Anfall von Farbenblindheit.
    Aussage
  6. Arbeitsunfähigkeit trat bei mir nicht ein, da ich gegenwärtig im 8. Monat schwanger bin, durch <idx>Unvorsichtigkeit</idx> auf der Arbeitsstelle.
    Aussage
  7. Auf die Frage nach Anhang muß ich wahrheitsgemäß antworten, daß ich höchstwahrscheinlich kinderlos bin.
    Aussage
  8. Außer den drei Kindern, für die ich ordentlich zahle, habe ich mit Laura K. nichts Gemeinsames.
    Aussage
  9. Bestraft wurde ich bis jetzt nicht. Nur einmal bekam ich drei Monate. Aber wie mir bekannt ist, sind die unter Amnestie gefallen.
    Aussage
  10. Dann ist er in die Krone einer Birke gerast und gegen einen dort abgestellten Pkw geknallt.
    Aussage
  11. Das Briefgeheimnis habe ich nicht verletzt. Ich nahm nur das Geld, den Text habe ich nie gelesen.
    Aussage
  12. Das Götz-Zitat benutzte ich deswegen, weil es wohl das populärste von allen ist. Es ist doch bekannt, so weit die deutsche Zunge reicht.
    Aussage
  13. Das Schwein habe ich deswegen im Stall schwarzgeschlachtet, weil es dort alleine war und so trauerte.
    Aussage
  14. Daß der Beklagte Trinker ist, habe ich erst gemerkt, als er mich geküßt hat. Aber da war ich schon in anderen Umständen.
    Aussage
  15. Daß Friedrich L. hinter meiner Frau her war, das hätte ich ihm verziehen, wenn er sie dazu gebracht hätte, sich von mir scheiden zu lassen.
    Aussage
  16. Den Angeklagten kenne ich deshalb, weil wir eine Zeit miteinander gelebt haben, und zwar genau von Freitag abend bis Samstag morgen.
    Aussage
  17. Den Wagen versuchte ich einzig und allein aus dem Grund zu entwenden, weil es weit und breit der einzige war.
    Aussage
  18. Der Beweis dafür, daß der Wirt ein Betrüger ist, ist, daß er ein schlechtes Maß hat. In anderen Gaststätten bekomme ich schon nach dem 15. Bier gute Laune und bei ihm muß ich mindestens 20 trinken.
    Aussage
  19. Der Hund des Beschuldigten zerriß unwiderruflich die Entlein. Sofortige Wiederbelebungsversuche mit Hilfe von Nesseln, Wasser, Schrot, Flügel- und Kopfmassage blieben erfolglos.
    Aussage
  20. Der Unfall hatte einen klassischen Verlauf: Zuerst fiel der Blitzableiter herunter und dann der Handwerker.
    Aussage
  21. Die Damen des Theaterchors bekommen niedrigere Gehälter als die hier beschäftigten Herren, weil sie leichter zu haben sind.
    Aussage
  22. Die Hälfte der Lebensversicherung würde ich gerne wieder zurückgeben, wenn man meinen verstorbenen Mann damit wieder zum Leben erwecken könnte...
    Aussage
  23. Die im Park aufgestellten Bänke dienen nur der Unsittlichkeit, da in der Gemeinde keine Rentner sind. Wir haben sie daher beseitigt.
    Aussage
  24. Die Klägerin war sehr mißtrauisch. Bevor sie einwilligte, für eine Minute heraufzukommen, mußte ich ihr versprechen, sie morgens heimzubringen.
    Aussage
  25. Die Kuh, die mir in den Wagen gelaufen ist, war nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.
    Aussage
  26. Die Schlägerei habe ich auf Zeichen meines Vaters hin angefangen, als er rief: &quot;Jupp, erledige du ihn, du bekommst mehr Krankengeld als ich."
    Aussage
  27. Die Tat muß ich in einem betrunkenen Zustand verübt haben, da ich mir nicht vorstellen kann, daß ich sonst in eine Molkerei einbrechen würde.
    Aussage
  28. Die über Herrn Möschl gemachte Äußerung, dass er jeden Abend betrunken nach Hause kommt, nehme ich hierdurch bis auf die Sonn- und Feiertage reuevoll zurück.
    Aussage
  29. Eigentlich habe ich durch einen Komplex mit dem Stehlen angefangen, aber mit der Zeit ist das Stehlen mein Handwerk geworden.
    Aussage
  30. Es lief alles gut, Hohes Gericht, bis man eines Tages feststellte, daß der Staat die gleichen Banknoten drucken läßt wie ich.
    Aussage
  31. Es stimmt, Herr Richter, ich entwendete Autos, aber nur in Friedhofsnähe, da ich vermutete, daß die Besitzer gestorben sind.
    Aussage
  32. Es war ein Versehen, daß ich meine Frau vom 3. Stock auf die Straße geworfen habe, denn bis vergangene Woche wohnten wir in einer Parterre-Wohnung.
    Aussage
  33. Falschgeldherstellung kommt bei uns wegen hoher Unkosten nicht in Frage.
    Aussage
  34. Für die Scheidung habe ich wirklich ernsthafte Gründe, Herr Richter. Sie geht hinter mir ins Wirtshaus, und so habe ich kein Privatleben.
    Aussage
  35. Hauptsächlich bestehe ich auf Scheidung, weil es die einzige Art ist, von diesem Mann Alimente zu bekommen.
    Aussage
  36. Ich bin nur so schnell gefahren, damit mein Wagen nach dem Waschen schneller wieder trocken wird.
    Aussage
  37. Ich bin zwar zwecks Diebstahls in das Haus eingedrungen und möchte nicht tratschen. Aber in der Wohnung von Josef F. war eine fürchterliche Unordnung.
    Aussage
  38. Ich gebe zu, daß ich dreimal vorbestraft bin, und nicht immer ganz ehrlich gehandelt habe. Aber diesen Diebstahl streite ich ab. Sonst bin ich jederzeit gerne geständig.
    Aussage
  39. Ich gebe zu, daß ich meine Frau in einem Familienstreit geschlagen habe. Dieser war aber so einseitig, daß es für mich die einzige Möglichkeit war, mich zu wehren.
    Aussage
  40. Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.
    Aussage
  41. Ich habe nur gestohlen, weil ich keine Arbeit hatte und kein Schmarotzer sein wollte.
    Aussage
  42. Ich hatte kein Zuhause mehr, Herr Richter. Und so irrte ich in der Gegend umher, und als ich feststellte, daß in dem Häuschen niemand war, trat ich normal durch das Fenster ein.
    Aussage
  43. Ich mußte die Fußgängerin notgedrungen streifen, weil sie vor mir auf der Straße erschienen war, wo sie gar nicht hingehörte. Übrigens ist die von mir gestreifte Person nur eine Prostituierte, sodaß höchstens Sachschaden in Frage kommt.
    Aussage
  44. Ich muß zugeben, daß die Zeugin die reine Wahrheit sagte, wenn es auch meine Schwiegermutter ist.
    Aussage
  45. Ich weiß, daß ich einige Paragraphen überschritten habe. Aber hätten Sie, Herr Richter, bei einem Diebstahl Zeit, sich die Paragraphen ins Gedächtnis zu rufen?
    Aussage
  46. Jawohl, Herr Richter, ich gebe zu, ich war zehnmal eingesperrt. Aber wie Sie selbst sehen, führt das zu nichts.
    Aussage
  47. Mein Großvater und Tante Friederike ruhen längst in Frieden im Familiengrab, wo sie die letzten Jahre ihres Lebens im ungetrübten Glück verbracht hatten.
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  48. Mein Mann ist Gemeinderat. Diese Funktion erschöpft ihn so, daß ihm für die Funktion eines Ehegatten keine Zeit und keine Laune bleiben.
    Aussage
  49. Mit der angeschrammten Ehre, Herr Richter, habe ich mich längst abgefunden. Aber ich bestehe auf Ersatz für meine zerrissenen Kleider.
    Aussage
  50. Mit Therese S. hatte ich kein Verhältnis. Ich konnte sie nur nicht loswerden.
    Aussage
  51. Schlagen wollte ich ihn nicht. Aber als ich die Hand schon einmal hochgehoben hatte, so mußte ich sie ja irgendwie wieder herunterbekommen.
    Aussage
  52. Solange er nichts von meinem Sparbuch wußte, war mir Willi S. ein guter Gefährte. Dann habe ich ihn aber nicht mehr erblickt und das Sparbuch auch nicht.
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  53. Sooft ich Marianne einen Besuch abstattete, es wurden immer Alimente daraus. Jetzt widme ich meine Freizeit dem Fernsehen, das nicht solche Folgen hat.
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  54. Von einer Liebe zwischen meiner Frau und mir kann nicht mehr die Rede sein, da sie weder mit mir ins Bett geht, noch das Fernsehprogramm ansieht.
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  55. Welche Haarfarbe der Vater meines Sohnes hatte, kann ich nicht sagen, da er nie die Mütze abgenommen hat.
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  56. Wenn ich einmal etwas nahm, wurde ich immer erwischt. Heute weiß ich, daß der Diebstahl keinen bleibenden Wert hat, und daher tue ich es auch nicht unnötig.
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  57. Wenn jemand dem Zeugen den Floh ins Ohr setzt, wird sofort ein Elefant daraus, und dieser wird dann auch noch öffentlich breitgetreten.
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  58. Wenn Sie sie hier so sehen, Hohes Gericht, so hätten Sie meiner Frau sicherlich nicht zugetraut, daß sie schon drei Autos und zwei Ehen kaputtgemacht hat.
    Aussage
  59. Wer mir die Geldbörse gestohlen hat, kann ich nicht sagen, da aus meiner Verwandtschaft niemand in der Nähe war.
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  60. Zu dem Zerwürfnis kam es etwa vor vier Monaten, als meine Frau gefühlsmäßig bei einem anderen Mann ankerte.
    Aussage
  61. Zu der Behauptung, daß ich ihm gedroht habe, den Hals abzuschneiden, führe ich zu meiner Verteidigung an, daß ich sicher das Wort «vielleicht» hinzugefügt habe.
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