Tintenfass

Rede und Schreibe

Alter Schriftsteller
  1. Aus den Worten des Beschuldigten ist zu schließen, daß der Baum, gegen den er gefahren war, plötzlich nach links ausscherte, ohne ein Richtungszeichen zu geben.
    Urteilsbegründung
  2. Das Beschwerdegericht hat die Identität des gepfändeten Schweines mit dem Richter erster Instanz als erwiesen angenommen.
    Urteilsbegründung
  3. Das Gericht betrachtet den Angeklagten als unschuldig. Er wird ermahnt, es nicht noch einmal zu tun.
    Urteilsbegründung
  4. Der Beschuldigte verwendete die alkoholischen Getränke nicht systematisch, sondern nur bei notwendiger Gelegenheit, wie bei Feiern u. ä.
    Urteilsbegründung
  5. Eine Laufmasche muß nicht typisch für eine Vergewaltigung sein, da die Klägerin für ihren Hang zu billigen Textilien bekannt ist.
    Urteilsbegründung
  6. Wer ein Hausschwein schwarz einfärbt, um es bei der Treibjagd als Wildschwein zu präsentieren, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
    Urteilsbegründung